Erstwähler*innen | Herzlich willkommen!

Rund 200 junge Mitglieder unserer Kirchengemeinde dürfen bei der Kirchenvorstandswahl 2024 zum ersten Mal wählen. Das freut uns! Wir brauchen Eure Stimmen, denn der zukünftige Kirchenvorstand entscheidet über das Gesicht Eurer Kirchengemeinde. Das geht nur gemeinsam mit Euch!

Vermutlich habt Ihr viele Fragen. Wir versuchen hier die wichtigsten zu beantworten. Sollten trotzdem Unklarheiten bleiben, bitte Eure Frage per Email an pfarramt.vohburg@elkb.de.

FAQs:

 

Anleitung Briefwahl
Bildrechte ELKB

"Stimm für Kirche" | Kirchenvorstandswahl 2024

Die Kirchenvorstandswahl 2024 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Bis Ende September sollten alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen erhalten haben. Du hast nun zwei Möglichkeiten Deine Stimmen abzugeben.

Briefwahl

Du kannst bequem zuhause Deine bis zu acht Stimmen auf dem Stimmzettel ankreuzen. Stecke den Stimmzettel dann in den blauen Wahlumschlag und verschließe diesen. Den blauen Umschlag steckst Du gemeinsam mit dem Wahlausweis in den Rücksendeumschlag und schickst diesen per Post ans Pfarramt oder wirfst ihn persönlich in den Briefkasten am Pfarramt, Hartackerstraße 46, in Vohburg (siehe Abbildung).

Bitte den Wahlausweis auf keinen Fall in den blauen Wahlumschlag stecken. Wenn beim Öffnen des Rücksendeumschlags kein Wahlausweis sichtbar ist, ist Ihre Stimmabgabe ungültig!

 

 

 

Wahlplakat Dynamik
Bildrechte ELKB

Am 20. Oktober im Wahllokal

In der Kirchengemeinde Vohburg/Geisenfeld gibt es am 20. Oktober an jeder Gottesdienststation auch ein Wahllokal, in dem Du die Briefwahlunterlagen persönlich abgeben oder direkt einen Stimmzettel ausfüllen kannst:

Jesuskirche Vohburg: 9 bis 11:30 Uhr,
Martnskirche Münchsmünster: 10:30 bis 12:30 Uhr,
St. Ulrich Ainau: 10.30 bis 12.30 Uhr.

Wen soll ich denn wählen? Ich kenne die Kandidat*innen nicht wirklich.

Wen Du wählen sollst, können wir Dir nicht sagen. Das wäre Beeinflussung. Du kannst Dir die kurzen Infos anschauen, wo die Kandidierenden sagen, was ihnen wichtig ist und am Herzen liegt: https://www.vohburg-evangelisch.de/kirchenvorstandswahl-2024/kandidat_innen. Die Kandidat*innen stellen sich auch bei einer Gemeindeversammlung am 29. September persönlich vor und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung. Mehr Infos zur Gemeindeversammlung giibt es hier.

Entscheide also selbst, was Dich überzeugt und welche Personen aus Deiner Sicht die Herausforderungen der nächsten Jahre verantwortusvoll angehen können. Auch wenn Du Dir nicht sicher bist: Mach bitte mindestens ein Kreuzchen. Das ist immer noch besser, als gar nicht zu wählen.

Wieviele Kreuzchen darf ich machen? Kann ich einer Kandidatin/einem Kandidaten mehr als eine Stimme geben?

Du darfst bis zu acht Kreuze machen, aber je Kandidat*in jeweils nur eines! "Häufeln" ist nicht möglich, dadurch wird Dein Stimmzettel ungültig! Trotdem kannst Du Deinen Stimmen mehr Gewicht geben, wenn Du nicht alle acht Kreuze ausnutzt, sondern weniger Stimmen vergibst.

Wahlplakat Teamwork
Bildrechte ELKB

Ich habe keine Wahluterlagen erhalten

Wenn Du keine Wahlunterlagen bekommen hast, melde Dich bitte unbedingt zeitnah im Pfarramt (08457 578). Wir versuchen dann zu ergründen, warum das so ist. Solltest Du dennoch wahlberechtigt sein, kannst Du entweder persönlich in einem der Wahllokale wählen oder bekommst die Briefwahlunterlagen direkt von uns.

Ich bin am 20. Oktober im Gottesdienst, möchte wählen, habe aber meinen Wahlausweis nicht greifbar.

Kein Problem! Wenn Du dem Wahlausschuss vor Ort persönlich bekannt sind oder Deinen Personalausweis dabei hast und im Wahlverzeichnis aufgeführt bist, kannst Duz auch ohne Wahlausweis persönlich in einem unserer Wahllokale für Deine Kirche stimmen.  Briefwahl ist ohne Wahlausweis nicht möglich!

Woher weiß ich, dass ich im Wahlverzeichnis stehe?

Wenn Du bis Ende Sptember Briefwahlunterlagen erhalten hast, stehst Du auch im Wahlverzeichnis und bist in jedem Fall wahlberechtigt. Solltest Du keine Unterlagen erhalten haben, aber entweder konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens seit 20. Juli 2024 in der Kirchengemeinde Vohbirg/Geisenfeld wohnen, melde Dich unbedingt zeitnah im Pfarramt (08457 578). Wir werden das prüfen und Ihnen Wahlunterlagen zukommen lassen, wenn alles seine Richtigkeit hat. Wenn Du wissen möchtest, ob Du im Wahlverzeichnis stehst, kannst Du bis zum 6. Oktober im Pfarramt nachfragen.

Wahlplakat heilige Momente
Bildrechte ELKB

Ich bin noch keine 16 Jahre alt, habe aber Wahlunterlagen erhalten.
Ist das korrekt?

Wenn Du Wahlunterlagen bekommen hast, ist sicher alles korrekt. Vermutlich bist Du konfirmiert. Konfirmierte Jugendliche dürfen bereits ab 14 Jahren wählen.

Du bist wichtg! Was der Kirchenvorstand in den nächsten sechs Jahren entscheidet, betrifft Dich besonders, weil es Auswirkungen haben wird, wie unsere Kirchengemeinde sich in den nächstenn 10-15 Jahren entwickeln und wie Kirche in der Zuikunft aussehen wird.

Warum soll ich überhaupt wählen? Ist das wichtig?

Vielleicht waren Kirchenvorstandswahlen noch nie so wichtg wie in diesem Jahr. Kirche steht vor großen Veränderungen, die jede Kirchengemeinde betreffen werden – auch Deine! Noch kann der neu gewählte Kirchenvorstand die Zukunft mitgestalten, in absehbarer Zukunft wird er nur noch reagieren können. Gefragt sind also besonders Menschen, die die Situation nüchtern analysieren und besonnen aber mit wenig Tabus und dafür um so mehr Phantasie darauf reagieren können. Selbst heute noch undenkbare Ideen werden mehr denn je gefragt sein.

Was passiert noch am Wahltag?

Nach Schließung der letzten Wahllokale am 20. Oktober, 12:30 Uhr, werden die Briefwahlstimmen und die Stimmen aus den Wahllokalen ausgezählt. Am Abend findet um 18 Uhr in der Jesuskirche eine Dankandacht mit anschließender Wahlparty statt. Das Wahergebnis wird bekannt gegeben und es wird für die Menschen gedankt, die sich bereit erklärt haben, Verantwortung für ihre Kirchengemeinde zu übernehmen. Im Anschluss ist Gelegenheit, bei Getränken und einem kleinen Imbiss mit den Mitgliedern des neuen Kirchenvorstands und des erweiterten Kirchenvorstands ins Gespräch zu kommen.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Gewählt werden am 20. Oktober acht Mitgieder des Kirchenvorstands. Diese berufen in einer ersten Sitzung gemeinsam mit Pfarrer Schürmann, der Kraft seines Amtesm stimmberechtigtes Mitglied des Kirchenvorstands ist, zwei weitere Mitglieder des Gremiums. Diese können, müssen aber nicht dem Kreis der Kandidat*innen angehören. Die nicht gewählten oder berufenen Kandidat*innen sind Mitglieder des erweiterten Kirchenvorstands.

Der gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenvorstands sowie der erweitertete Kirchenvorstand werden am 2. Advent, 8. Dezember, 15.30 Uhr, in einem Abendmahlsgottesdienst in sein Amt eingeführt und verpflichtet. Auch nach diesem Gottesdienst findet ein kleiner Empfang statt, bevor das Adventskozert unserer Organist*innern ab 18 Uhr den Adventsnachmittag abschließt (mehr Infos demnächst hier).